Datenschutz

Das neue Datenschutzgesetz

Ab dem 1. September 2023 tritt das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz in Kraft. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, den Datenschutz auf dem neuesten Stand zu halten und den Schutz personenbezogener Daten in der digitalen Welt zu gewährleisten. Für Selbstständige oder kleine Firmen reicht eine aktualisierte Datenschutzerklärung und ein Impressum auf der Webseite. Ein Cookie-Banner wird empfohlen, ebenso wie der Verzicht auf Webfonts von Anbietern wie Google.

Für Unternehmen, welche mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und/oder sensitive Personendaten bearbeiten, gelten strengere Anforderungen. Da empfehle ich klar, sich Hilfe zu holen. Z. B. bei Evelyne Thar von Advance Metrics (sie hat diese hilfreiche Checkliste mit uns im Webinar über das neue DSG geteilt) oder bei Caroline Danner von Onlaw. Auch Ylex hat auf ihrer Webseite hilfreiche Informationen dazu.

Auch wenn das Datenschutzgesetz bereits per 01.09.2023 umgesetzt sein sollte, ist es besser sich ein zu spät als gar nicht darum zu kümmern.

Checkliste nDSGO von Advance Metrics
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Mein Name ist Nora Rusterholz und ich wohne in Zürich. Seit ich mich erinnern kann, begeistern mich neue Technologien. Meinen ersten Mac besass ich bereits mit sechs Jahren. Ich bin mit dem Internet und Apple Produkten aufgewachsen und sehe mich als waschechte ‚digital native’. Nach mehreren Jahren in der Online-Kommunikation auf Agentur- und Unternehmensseite sowie einer Weiterbildung zur Web-Entwicklerin, habe ich mich mit Noerdli selbständig gemacht und bin heute meine eigene Chefin.